Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rekrutierung (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(a) Für alle Geschäftsvorfälle zwischen Apontis (im Folgenden: “Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Rekrutierung. Diese werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
(b) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.
(c) Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Auf dieses Erfordernis kann auch nicht stillschweigend verzichtet werden.
§ 2. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
Apontis bietet Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rekrutierung und Vermittlung von ausländischen Fachkräften (im Folgenden „Kandidat“) an.
Vertragsgrundlage ist der jeweils rechtswirksam zustande gekommene individuelle Vertrag samtdiesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Rekrutierung.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
(a) Der Auftragnehmer hat die im Angebot bestimmten Leistungen zu erbringen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die tatsächliche persönliche und berufliche Eignung des Kandidaten, die erfolgreiche Absolvierung der Sprachprüfungen durch den Kandidaten, den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder den erfolgreichen Verlauf eines beruflichen Anerkennungsverfahrens. Des Weiteren übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Erfüllung des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten geschlossenen Arbeitsvertrages.
(b) Während der Vertragslaufzeit ist der Auftragnehmer Ansprechpartner des Auftraggebers bei auftretenden Fragen, insbesondere organisatorischer Art. Im Rahmen von auftretenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber kann der Auftragnehmer zudem schlichtend und koordinierend tätig werden.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet die im Angebot geregelte Vergütung an den Auftragnehmer zu entrichten. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet die im Vertrag übernommenen Pflichten zu erfüllen.
§ 6 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsweise
Die Vergütung der Leistungen erfolgt als Pauschale pro Kandidat vom Auftraggeber an den Auftragnehmer. Bei den angebotenen Beträgen handelt es sich um Nettobeträge.
Alle genannten Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Die genannten Beträge werden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in Rechnung gestellt und sind zu den in der Rechnung genannten Zeitpunkten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 7. Erfüllung und vorzeitige Beendigung des Vertrages
(a) Der Vertrag ist vom Auftragnehmer erfüllt, wenn die im Vertrag vereinbarten Leistungen erbracht sind.
Bei fehlender Unterstützung oder Abbruch des Kandidaten vor Arbeitsbeginn stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zwei weitere Kandidaten mit den gleichen Qualifikationen zur Auswahl vor. Bereits gezahlte Beträge werden in einem solchen Fall angerechnet.
Die Leistungen gelten als erbracht, wenn sie trotz der für den Auftragnehmer zumutbaren Anstrengungen an der fehlenden Mitwirkung des Auftragsgebers scheitern oder sich über Gebühr hinausziehen.
(b) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund für beide Vertragsparteien. In diesem Fall sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Kosten und alle durch den Auftragnehmer unterbeauftragten und nicht mehr stornierbaren Leistungen durch den Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.
§ 8 Stornobedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen
(a) Absage einer vereinbarten Veranstaltung (Lehrgang bzw. Prüfung):
- Bis acht Wochen (60 Kalendertage) vor geplantem Termin (Start Lehrgang bzw. Prüfung) kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren.
- Storniert der Auftraggeber bis vier Wochen (30 Kalendertage) vor geplantem Termin (Start Lehrgang bzw. Prüfung), so werden für ihn 75% der im Angebot genannten Kosten fällig.
- Storniert der Auftraggeber mit weniger als vier Wochen Vorlauf (30 und weniger Kalendertage) vor geplantem Termin (Start Lehrgang bzw. Prüfung), so werden 100% der im Angebot genannten Kosten zur Zahlung fällig.
(b) Absage einzelner Teilnehmer für eine Veranstaltung (Lehrgang bzw. Prüfung) von offenen Kursen:
- Bis vier Wochen (30 Kalendertage) vor geplantem Termin (Start Lehrgang bzw. Prüfung) kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren.
- Storniert der Auftraggeber bis zwei Wochen (14 Kalendertage) vor geplantem Termin (Start Lehrgang bzw. Prüfung), werden Stornokosten in Höhe von 200 Euro fällig.
- Storniert der Auftraggeber mit weniger als zwei Wochen Vorlauf (13 und weniger Kalendertage) vor geplantem Termin (Start Lehrgang bzw. Prüfung), werden 50% der im Angebot genannten Kosten zur Zahlung fällig.
§ 9 Kunden- und Quellenschutz
(a) Die Parteien gewähren sich wechselseitig umfassenden Kunden- und Quellenschutz.
(b) Keine der Parteien ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Partei, Daten von Arbeitgebern sowie Daten von Bewerbern, für sich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
(c) Insbesondere verpflichten sich die Parteien, nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei selbst in direkten geschäftlichen Kontakt zu den Auftraggebern von Apontis und Stellenbewerbern zu treten, weder unmittelbar noch über Dritte.
(d) Jegliche Daten, Materialien und Informationen, welche die Parteien zur Vertragsdurchführung erhalten sowie die hierbei erlangten Kenntnisse über den Kunden, den Bedarf und seine Eigenart dürfen ausschließlich für den gemeinsamen Vertragszweck verwendet werden.
§ 10. Haftung und Gewährleistung
1. Haftung
(a) Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Kandidat in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht.
(b) In Prospekten, Anzeigen, Internetauftritten usw. enthaltene Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers sind unverbindlich und werden nicht Vertragsinhalt.
(c) Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Gewährleistung
(a) Der Auftragnehmer steht nicht dafür ein, dass ein von ihm empfohlener Kandidat auch tatsächlich alle vom Auftraggeber in den Kandidaten gesetzten persönlichen und beruflichen Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielen kann.
(b) Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der Kandidaten oder seitens des Auftraggebers schließen eine Gewährleistung des Auftragnehmers aus.
§ 11. Vertraulichkeit und Datenschutz
(a) Bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Auftragnehmer persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Angebots hiermit ausdrücklich einverstanden.
(b) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die geschuldete Tätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet.
Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Tätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.
(c) Die Speicherung und Verarbeitung aller personen-bezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils geltenden Fassung und gemäß der Datenschutzrichtlinien des Bildungswerks der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. und seiner Tochterunternehmen. Weitere Regelungen und Informationen zum Datenschutz: https://www.biwe-apontis.de/datenschutzerklaerung
§ 12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
§ 13. Schriftform
Außer den im Angebot, in einem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich festgelegten Vertragsbestimmungen werden keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
§ 14. Rechtswahl und Gerichtsstand
(a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b) Gerichtsstand ist Stuttgart. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten im Urkundenverfahren.
Stand: 24.03.2023